BVK e. V.

Seit 2013 sind wir als Verbandsmakler für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. in Bonn tätig. Wir betreuen bundesweit ca. 10.000 Mitglieder zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung. Vorausgegangen ist die Mitarbeit in der Vermögensschaden-Haft­pflichtarbeitsgruppe des Verbandes.


Die Anforderungen an die Vermittler nehmen zu

Die Vermögensschaden-Haft­pflicht für Vermittler von Versicherungen, Finanzanlagen und sonstigen Finanzdienstleistungen unterliegt einem ständigen Wandel. Eingeführt wurde die Pflichtversicherung für unseren Berufsstand im Mai 2007. Seit dem 01.01.2013 bedarf es der Pflichtversicherung für Finanzanlagenvermittler. Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliendarlehensvermittler (§ 34i GewO).


Inhalt und Umfang der Versicherung

Eine Vielzahl von Absicherungs- und Tarifvarianten werden angeboten. Aus diesem Grund hat sich der Berufsverband entschieden einen spezialisierten Ver­sicherungs­makler einzusetzen, der ständig damit betraut wird den Markt zu beobachten und bestmögliche Konzepte für den eigenen Berufsstand zu verhandeln. Die Mitglieder und ihre Kunden sollen im Sinne der Pflichtversicherung umfassend geschützt werden.
Nachstehend finden Sie eine Präsentation zu den Möglichkeiten des BVK.


BVK Risikoanalyse

bvk_riskofragebogen.pdf

Vermögensschaden-Haft­pflicht BVK e. V.

vsh_bvk-praesentation_2016.pdf