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Ge­bäude­ver­si­che­rung

Gebäudeversicherung

Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Ihre Betriebsgebäude

Unvorhergesehene schwere Schäden an den Betriebsgebäuden können Ihr Unternehmen finanziell gefährden. Brennen Bürogebäude, Produktionsstätten oder Lagerhallen ab, geht der Schaden oft in die Millionen. Mit einer gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung schützen Sie sich vor dem Kostenrisiko durch Gebäudeschäden. Die Prämie zur Ge­bäude­ver­si­che­rung richtet sich nach Bauart und Wert Ihrer Betriebsgebäude, außerdem nach dem Schadenrisiko Ihres Gewerbes.

Versichern Sie auch kombinierte Wohn- und Betriebsbauten
Die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung ersetzt Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasser, Frost, Hagel und Blitzschlag an allen versicherten Bauten. Auf Wunsch können Sie auch so genannte Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Erdrutsche und Erdbeben in die Ge­bäude­ver­si­che­rung einschließen. Der Umfang des Versicherungsschutzes lässt sich genau auf Ihren Betrieb abstimmen, so dass Sie vor allen wichtigen Risiken geschützt sind. Auch kombinierte Betriebs- und Wohngebäude lassen sich problemlos ver­sichern.


Sanieren, Modernisieren, Umbauen

Sanieren, Modernisieren, Umbauen

Wenn das Zuhause energetisch saniert wird – etwa mit neuer Dämmung, effizienten Fenstern oder einer Wärmepumpe – spart das nicht nur Heizkosten, sondern schont auch die Umwelt. Doch nicht nur Effizienz ist ein Grund zur Sanierung – auch ältere Gebäude benötigen Modernisierungsmaßnahmen oder Anpassungen an die älter werdenden Bewohner.

Der Staat unterstützt solche Baumaßnahmen durch attraktive Förderprogramme. Staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite helfen, die Investition planbar und wirtschaftlich zu gestalten.

Diese Fördermöglichkeiten sollten Immobilienbesitzer kennen:

Gebäudehülle dämmen

Bei Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach, Kellerdecke oder Fenstern erhalten Privatpersonen 15 % Zuschuss auf die Kosten. Legt man einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieberater vor, steigt die Förderung auf 20 % – und die maximale Fördersumme pro Wohnung von 30.000 € auf 60.000 €. Gerade wenn man gezielt Schwachstellen isolieren will (zum Beispiel Fensterflächen mit schlechtem Wärmeschutz), lässt sich so effizient und kostendämpfend sanieren.

Heizungsoptimierung

Für Bestandsheizungen, die älter als zwei Jahre sind (bei fossilen Brennern bis zu zwanzig Jahre), fördert das BAFA sowohl den hydraulischen Abgleich als auch den Austausch ineffizienter Pumpen, Rohrleitungsdämmung oder moderne Regelungstechnik mit 15 %/20 % Zuschuss. Solche Maßnahmen helfen, vorhandene Technik besser auszunutzen, wodurch sowohl die Heizkosten als auch der Energieverbrauch sinken.

Erneuerbare Wärmeerzeugung

Privathaushalte, die ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Solarthermie tauschen, profitieren von Förderungen durch BAFA und KfW. Die KfW-Zuschussvariante 458 deckt bis zu 70 % der Kosten, maximal 30.000 €, ab. Für Haushalte mit geringem Einkommen (≤ 90.000 €/Jahr) stehen zudem zinsgünstige KfW-Kredite zur Verfügung. So lässt sich die Umstellung auf klimafreundliches Heizen finanziell attraktiv gestalten.

Effizienzhaus-Sanierung

Wer das ganze Haus energetisch modernisiert und unter Effizienzhaus-Standards wie 55 oder 40 saniert, kann einen Kredit bis 150.000 € beantragen – mit einem Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %. Bei Nutzung erneuerbarer Energien (EE-Klasse) erhöht sich der Bonus zusätzlich. Außerdem gibt es bis zu 10.000 € Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung. Dieser umfassende Ansatz lohnt sich bei großem Sanierungsbedarf und zukunftsweisendem Energiesparziel.

Fachplanung & Baubegleitung

BEG-Programme setzen oft den Nachweis eines geprüften Energieberaters voraus – dieser begleitet Planung und Bau und sorgt für Förderfähigkeit. Dafür gewährt die KfW bis zu 10.000 € Förderung, das BAFA unterstützt ebenfalls. Das lohnt sich besonders bei komplexen Sanierungen: besser durchdacht, rechtssicher, förderkonform.

Altersgerechte Umbauen

Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ unterstützt Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum abbauen und den Einbruchschutz erhöhen – etwa durch Treppenlifte, bodengleiche Duschen oder automatische Türsysteme. Dieser zinsgünstige Kredit (ab effektivem Jahreszins) ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, unabhängig vom Alter der Bewohner.

Darüber hinaus bietet die KfW mit dem Programm 455 B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ direkte Förderungen für Einzelmaßnahmen, bei denen Barrieren nachhaltig gesenkt werden: das sind 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro, oder 12,5 % bis zu 6.250 Euro, wenn ein „Standard Alters¬gerechtes Haus“ erreicht wird.

Gefördert werden etwa:

  • Abbau von Stufen und Schwellen, Treppen- und Rampenbau
  • Umbau von Sanitärräumen zu altersgerechten Standards (z. B. rutschfeste Böden, Haltegriffe)
  • Automatische Türöffner, breitere Durchgänge 
  • Maßnahmen zur Einbruchshemmung (stabile Türen und Fenster, Alarmanlagen)

Durch die Kombination von energetischer Sanierung und altersgerechtem Umbau lassen sich sowohl Wohnkomfort als auch Fördersumme maximieren. Fachliche Begleitung sichert zudem die Förderfähigkeit – und treibt die Zukunftssicherheit der Immobilie voran.

Effizienzhaus-Sanierung

Wer das ganze Haus energetisch modernisiert und unter Effizienzhaus-Standards wie 55 oder 40 saniert, kann einen Kredit bis 150.000 € beantragen – mit einem Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %. Bei Nutzung erneuerbarer Energien (EE-Klasse) erhöht sich der Bonus zusätzlich. Außerdem gibt es bis zu 10.000 € Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung. Dieser umfassende Ansatz lohnt sich bei großem Sanierungsbedarf und zukunftsweisendem Energiesparziel.

Fachplanung & Baubegleitung

BEG-Programme setzen oft den Nachweis eines geprüften Energieberaters voraus – dieser begleitet Planung und Bau und sorgt für Förderfähigkeit. Dafür gewährt die KfW bis zu 10.000 € Förderung, das BAFA unterstützt ebenfalls. Das lohnt sich besonders bei komplexen Sanierungen: besser durchdacht, rechtssicher, förderkonform.

Altersgerechte Umbauen

Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ unterstützt Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum abbauen und den Einbruchschutz erhöhen – etwa durch Treppenlifte, bodengleiche Duschen oder automatische Türsysteme. Dieser zinsgünstige Kredit (ab effektivem Jahreszins) ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, unabhängig vom Alter der Bewohner.

Darüber hinaus bietet die KfW mit dem Programm 455 B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ direkte Förderungen für Einzelmaßnahmen, bei denen Barrieren nachhaltig gesenkt werden: das sind 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro, oder 12,5 % bis zu 6.250 Euro, wenn ein „Standard Altersgerechtes Haus“ erreicht wird.

Gefördert werden etwa:

  • Abbau von Stufen und Schwellen, Treppen- und Rampenbau
  • Umbau von Sanitärräumen zu altersgerechten Standards (z. B. rutschfeste Böden, Haltegriffe)
  • Automatische Türöffner, breitere Durchgänge 
  • Maßnahmen zur Einbruchshemmung (stabile Türen und Fenster, Alarmanlagen)

Durch die Kombination von energetischer Sanierung und altersgerechtem Umbau lassen sich sowohl Wohnkomfort als auch Fördersumme maximieren. Fachliche Begleitung sichert zudem die Förderfähigkeit – und treibt die Zukunftssicherheit der Immobilie voran.


Naturgefahren Check

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